Achtung Vereine: Jugendförderung jetzt beantragen

Abgabetermin für die Anträge ist der 30. Juni 2025
Jugendförderung 2025
Auch im Jahr 2025 kann die Jugendarbeit in den Vereinen/Organisationen vom Markt Bruckmühl finanziell unterstützt werden. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 26.10.2023 wurde ein Haushaltsansatz für die Jugendstiftung in Höhe von 45.000 € beschlossen, sowie eine Vereinspauschale in Höhe von 200 € pro Verein.
Anfang April 2025 wurden bereits alle Vereine, die letztes Jahr bei der Jugendförderung teilgenommen haben, persönlich angeschrieben und auf die Jugendförderung hingewiesen.
Alle Vereine, die 2025 neu hinzugekommen sind bzw. letztes Jahr nicht an der Jugendförderung teilgenommen haben, wird hiermit die Möglichkeit an der Teilnahme der Jugendförderung gegeben.
Hierbei sind folgende Förderrichtlinien zwingend zu beachten:
- Es können ausschließlich Kinder und Jugendliche berücksichtigt werden, die vor dem 01.07.2019 und nach dem 30.06.2007 geboren sind (6-18 Jahre).
- Es werden grundsätzlich nur Vereine und Organisationen anerkannt, die ihren Sitz im Gemeindegebiet Bruckmühl haben. Ausnahmen sind allenfalls denkbar, wenn zwar der Sitz außerhalb Bruckmühls ist, die Vereinstätigkeiten jedoch zu einem großen Teil in Bruckmühl stattfinden. Bei auswärtigen Vereinen werden jedoch nur Bruckmühler Kinder/Jugendliche anerkannt.
- Die Jugendförderung ist in erster Linie für Kinder/Jugendlicheaus dem Markt-gemeindebereich Bruckmühl gedacht. Auswärtige Mitglieder können nur bis zu 30 % der Bruckmühler Jugendlichen anerkannt werden.
- Es werden nur Kinder/Jugendliche anerkannt, die einem Verein auf Dauer angehören. Kinder/Jugendliche, die nur bei Zeltlagern, Schwimmkursen und ähnlichen Maßnahmen teilnehmen, können nicht gefördert werden.
- Bei den Kirchen werden Ministranten, Firmlinge und Konfirmanden anerkannt. Chöre werden als „Sparten“ der Kirche angesehen.
Die Vereine müssen bis spätestens 30.06.2025 eine Auflistung der Kinder und Jugendlichen ihres Vereines/Organisation mit Angabe von Namen, Geburtsdatum und Anschrift sowie unter genereller Beachtung der o. g. Förderrichtlinien einreichen. Ebenso bittet der Markt Bruckmühl um einen kurzen Tätigkeitsbericht über die Jugendarbeit im Jahr 2023 bzw. im ersten Halbjahr 2024 sowie um Mitteilung der Bankverbindung.
Der Abgabetermin (30.06.2025) muss unbedingt eingehalten werden, da später eingehende Meldungen nicht mehr berücksichtigt werden können.
Bitte senden Sie den Antrag auf Jugendförderung an den Markt Bruckmühl, Kämmerei, Gewerbepark BWB 13 in 83052 Bruckmühl.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an Frau Brigitte Steuer (08062/59-305, oder an die Mail: schueler-jugend@bruckmuehl.de wenden.