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Datenschutz; Geltendmachung von Betroffenenrechten bei einer bayerischen Behörde
Sie können Ihre Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend machen. Beispielsweise können Sie eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten, die Löschung Ihrer Daten oder eine Berichtigung unrichtiger Daten beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Freigabevermerk
Stand: 17.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Aufgabenbereich 30 - Finanzverwaltung, Schulangelegenheiten
Markt Bruckmühl