Nachrichtenhttps://www.bruckmuehl.de/?print=truecHash%3Df922&cHash=70a1a00a0161df07b52f38bb0ad3b7c7News-Feed des Marktes BruckmühldeMarkt BruckmühlThu, 28 Mar 2024 17:40:21 +0100Thu, 28 Mar 2024 17:40:21 +0100NewsTYPO3news-651Mon, 25 Mar 2024 08:07:00 +0100Wertstoffhof geschlossenhttps://www.bruckmuehl.de/communice-news/news/artikel/wertstoffhof-am-nachmittag-geschlossen-651?print=truecHash%3Df922&cHash=b1df9e3b5a8911d7c006534427c29b38Karsamstag, 30. März keine Anlieferung möglich
]]>Im Rahmen der Osterfeiertage hat der Wertstoffhof am Samstag, 30. März geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis!
news-664Tue, 19 Mar 2024 16:51:04 +0100Fichtenschadholz jetzt aufarbeitenhttps://www.bruckmuehl.de/communice-news/news/artikel/fichtenschadholz-jetzt-waldschutzwirksam-aufarbeiten-664?print=truecHash%3Df922&cHash=b1df9e3b5a8911d7c006534427c29b38Forstverwaltung drängt zur sachgemäßen Aufarbeitung und Behandlung der Wind- und Schneebruchschäden im Gemeindegebiet
]]>Die Aufarbeitung und der sachgemäße Umgang mit den Schnee- und Windbruchschäden an Fichten in den Wäldern im Gemeindegebiet ist dringend notwendig, um eine Borkenkäfermassenvermehrung von Buchdrucker und Kupferstecher zu verhindern. Hierzu gibt die zuständige Forstbehörde in Rosenheim folgende Hinweise: 1. Jeder Waldbesitzer ist verpflichtet, gebrochenes oder geworfenes Fichtenholz rechtzeitig waldschutzwirksam möglichst bis Ende April 2024 aufzuarbeiten, um eine ggf. dramatische Ausbreitung des Borkenkäfers in den Wäldern ab Frühsommer 2024 zu verhindern. 2. Waldbesitzer sollen sich v.a. auf die Aufarbeitung der Fichte konzentrieren und ggf. die Aufarbeitung anderer Schäden z.B. Laubholz oder Kiefer bis auf Weiteres verschieben. 3. Abgebrochene Fichten und Fichtengipfel sind Brutmaterial für den Borkenkäfer und sollten auf jeden Fall vordringlich aufgearbeitet werden. Das Holz muss nach der Aufarbeitung entweder aus dem Wald, vor Ausflug der Borkenkäfer, abgefahren werden oder min. 500m vom nächstgelegenen Fichtenwald zwischengelagert werden. Das Fichtenrestholz muss auch unbedingt waldschutzwirksam behandelt werden. Das wird i.d.R. durch Hacken des Waldrestholzes sichergestellt. 4. Angeschobene oder gebogene Fichten haben i.d.R. noch Wurzelverbindung und können dem Borkenkäfer noch etwas länger standhalten als abgebrochene Fichten. 5. Waldbesitzer können sich bei Fragen an das zuständige Forstrevier wenden, um sich über sinnvolle Aufarbeitungsalternativen und Seite 3 von 3 Fördermöglichkeiten zu informieren. Bei der Suche nach dem entsprechenden Förster hilft der „Försterfinder“ im Internet. Das AELF weist in diesem Zusammenhang auch auf geltende Vorschriften hin, die Waldbesitzer zur Käferabwehr verpflichten. Käferbefall ist der Forstbehörden anzuzeigen und befallenes Holz ist umgehend aufzuarbeiten und unschädlich zu machen. Das kann die rechtzeitige Entrindung/ Streifung oder die Lagerung mindestens 500m vom nächsten Nadelwald entfernt sein. 6. Trotz der großen Schäden sollten Waldbesitzer unbedingt einen „kühlen Kopf“ bewahren und die Schneebruchschäden nie allein aufarbeiten. Bei gefährlichen Schneebrüchen oder Windwürfen sollte mit Maschinenunterstützung gearbeitet werden bzw. sollten professionelle Forstunternehmer die Aufarbeitung der Schäden im Auftrag des Waldbesitzers übernehmen. 7. Etliche Waldbesitzer warten derzeit auf die aktuell stark ausgelasteten Forstunternehmer zur Aufarbeitung der geschädigten Fichtenhölzer. Sofern die Aufarbeitung einzelner Fichten Schadflächen nicht veranlasst wird, sollten diese dem zuständigen Förster gemeldet werden, damit noch rechtzeitig auf die Aufarbeitung hingewirkt werden kann.
news-659Mon, 11 Mar 2024 08:07:00 +0100Friedhöfe Hinrichssegen und Göttinghttps://www.bruckmuehl.de/communice-news/news/artikel/friedhof-hinrichssegen-659?print=truecHash%3Df922&cHash=b1df9e3b5a8911d7c006534427c29b38Bau- und Sanierungsarbeiten haben begonnen
]]>Anfang März haben die Vorbereitungen zur Sanierung der Aussegnungshalle auf dem Friedhof Hinrichssegen begonnen. Dazu wurde zunächst mit Aushub- und Betonarbeiten am Nebengebäude begonnen. Anschließend wird ein Pavillon als Ersatzbau der Aussegnungshalle für die Dauer der Sanierungsarbeiten errichtet. Während der weiteren Bauarbeiten kann es zu einer kurzen Sperrung des Parkplatzes an der Sudetenstraße kommen. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird voraussichtlich Anfang Mai mit der Sanierung der Aussegnungshalle begonnen. Im gemeindlichen Teil des Friedhofs Götting beginnt ab 2. April die teilweise Neugestaltung für die Möglichkeit der Urnenbestattung in Stelen und auf dem Gräberfeld. Diese Arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende April. Bei beiden Friedhöfen ist die Nutzung für die Besucher jederzeit uneingeschränkt möglich.    
news-662Fri, 08 Mar 2024 07:00:00 +0100Unser Osterbasar bei der Metzgerei Rumpelhttps://www.bruckmuehl.de/communice-news/news/artikel/unser-osterbasar-bei-der-metzgerei-rumpel-662?print=truecHash%3Df922&cHash=b1df9e3b5a8911d7c006534427c29b38
]]>Wie jedes Jahr gibt es bei der Metzgerei Rumpel wieder Osterkerzen, Türkränze, kleine Mitbringsel für die Liebsten und viel mehr! Gebastelt wurden die Dinge von den Eltern und Kindern des Spatzennestes und der Erlös kommt den Kindergartenkindern und -familien zugute. Wir sagen VIELEN DANK für eure Unterstützung und VIEL FREUDE mit den schönen Dingen!
news-661Thu, 07 Mar 2024 11:42:06 +0100Bürgerbote März 2024https://www.bruckmuehl.de/communice-news/news/artikel/buergerbote-februar-2024-661?print=truecHash%3Df922&cHash=b1df9e3b5a8911d7c006534427c29b38
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news-660Tue, 27 Feb 2024 14:59:16 +0100Bruckmühl hat den Titelhttps://www.bruckmuehl.de/communice-news/news/artikel/bruckmuehl-hat-den-titel-660?print=truecHash%3Df922&cHash=b1df9e3b5a8911d7c006534427c29b38Feierliche Auszeichnung "Fahrradfreundliche Kommune" in München
]]>Bei einem Festakt in München erhielten acht Kommunen die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“. Staatsminister Christian Bernreiter übermittelte seine Grußworte in einer Videobotschaft. Zu der gemeinsamen Veranstaltung der AGFK Bayern und des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr in der Scholastika, im Herzen Münchens, konnte Moderator Roman Roell rund 80 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden begrüßen. Der bayerische Verkehrsminister Christian Bernreiter übermittelte in einer Videobotschaft seine Grußworte: „Die Gemeinschaft der Kommunen, die sich für den Radverkehr einsetzen, wird immer stärker. Die acht neu zertifizierten Kommunen - darunter Bruckmühl - haben sich das Prädikat „Fahrradfreundlich“ redlich verdient. Durch ihr aktives Engagement machen sie das Radfahren vor Ort besonders attraktiv. Als Verkehrsminister liegt mir das Thema am Herzen, denn wir wollen, dass immer mehr Menschen auf das Fahrrad umsteigen. Die Förderung des Radverkehrs ist deshalb ein zentraler Bestandteil der bayerischen Mobilitäts- und Verkehrspolitik.“ Vertreten wurde Bernreiter von Dr. Thomas Gruber, Ministerialdirektor und Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Die Festveranstaltung ist einer der Höhepunkte im Vereinsjahr der AGFK Bayern, zeigt sie doch das stetige Wachstum der Arbeitsgemeinschaft: Zum Jahresbeginn stieg die Zahl der Mitgliedskommunen von 119 auf 130. Damit ist die AGFK Bayern bundesweit einer der größten kommunalen Zusammenschlüsse für Radverkehrsförderung. „Der jährliche Zuwachs neuer Mitgliedskommunen zeigt den Bedarf, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. Die Kommunen können auf ein großes Netzwerk zurückgreifen und von den Erfahrungswerten anderer Städte, Gemeinden und Landkreise profitieren. Die Angebote der AGFK Bayern unterstützen dabei, das Ziel „fahrradfreundliche Kommune“ schneller zu erreichen“, so Robert Niedergesäß, Vorsitzender der AGFK Bayern und Landrat des Landkreises Ebersberg in seiner Begrüßungsansprache. Voraussetzung für eine dauerhafte Mitgliedschaft in der AGFK Bayern ist die Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“, die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verliehen wird. Im Prüfverfahren für die Auszeichnung werden die Kommunen nach einem einheitlichen Kriterienkatalog auf ihre Fahrradfreundlichkeit geprüft. Acht AGFK-Mitgliedskommunen haben sich dem anspruchsvollen Verfahren mit Erfolg unterzogen und dürfen von 2024 bis 2030 offiziell den Titel tragen: Die Städte Friedberg und Mindelheim, die Gemeinden Gmund a. Tegernsee und Neuendettelsau, die Märkte Bruckmühl und Holzkirchen sowie die Landkreise Dingolfing-Landau und Erlangen-Höchstadt. Dr. Thomas Gruber und Robert Niedergesäß überreichten ihnen feierlich die Auszeichnungen. Insgesamt tragen den Titel „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ inzwischen 70 Kommunen. Die Auszeichnung ist ein Anreiz, den eingeschlagenen Weg weiterzuverfolgen. ©AGFK Bayern/Tobias Hase    
news-653Tue, 13 Feb 2024 16:27:00 +010050 Jahre Städtepartnerschafthttps://www.bruckmuehl.de/communice-news/news/artikel/50-jahre-staedtepartnerschaft-653?print=truecHash%3Df922&cHash=b1df9e3b5a8911d7c006534427c29b38Busfahrt zu den Feierlichkeiten in Bruck a. d. Leitha vom 12.9. - 15.9.2024 Anmeldung ab sofort möglich
]]>Anlässlich der 50-jährigen Städtepartnerschaft mit Bruck an der Leitha organisiert der Markt Bruckmühl vom 12. –15.09.2024 eine Busfahrt in die Partnerstadt. Für dieses Wochenende ist in Bruck an der Leitha ein entsprechendes Rahmenprogramm geplant und alle Bürger des Marktes Bruckmühl sind herzlich eingeladen, mitzufeiern. Es gibt zwei Termine für die Anreise: Donnerstag, 12.09.2024 ca. 12 Uhr und Freitag, 13.09.2024 ca. 12 Uhr Die Heimreise treten wir dann gemeinsam am Sonntag, 15.09.2024 gegen 14 Uhr an. Anmeldungen für die Busfahrt bitte bis zum 31.05.2024 bei Daniela Zelz telefonisch unter 0 80 62/59-1 06 oder per E-Mail an daniela.zelz@bruckmuehl.de mit Angabe des Anreise-Datums, des vollständigen Namens und Telefonnummer. Die Busfahrt ist für alle Mitreisenden kostenfrei. Auf der Homepage www.bruckleitha.at/Lebensraum_Bruck/Unterkuenfte findet man einige Unterkünfte direkt in Bruck an der Leitha wie z. B. Pension Eder, Hotel Rumpler, Hotel Ungarische Krone. Da nicht ausreichend Übernachtungsmöglichkeiten vor Ort zur Verfügung stehen, wurde beim Pannonia Tower Hotel in Parndorf ein Zimmerkontingent reserviert. Unter dem Stichwort „Bruckmühl“ kann der Aufenthalt im Hotel telefonisch oder per E-Mail gebucht werden. Das Hotel bietet die Zimmer bei Buchung bis zum 15.06.2024 zu einem Sonderpreis an: Einzelzimmer inkl. Frühstück und Ortstaxe 91,- EUR pro Zimmer/Nacht Doppelzimmer inkl. Frühstück und Ortstaxe 111,- EUR pro Zimmer/Nacht inkl. 10 % Nachlass auf alle Getränke und Speisen im Hotelrestaurant. www.pannoniatower.at  Telefon: +43 21 66/222 52  reservierung@pannoniatower.at Die Unterkunft ist ca. 10 Autominuten von Bruck entfernt. Es wird jeweils am Vormittag und Nachmittag/Abend ein Busshuttle angeboten. Alternativ gibt es stündlich eine direkte Bahnverbindung. Für die Unterbringung ist jeder Mitreisende selbst verantwortlich. Die ESV Teichschützen Bruck an der Leitha möchten an diesem Wochenende ein Eisstockschießen-Turnier veranstalten. Bitte bei der Anmeldung für die Busfahrt auch die Teilnahme an dem Turnier anmelden. Der Markt Bruckmühl freut sich auf viele Mitfahrer!  
news-658Mon, 12 Feb 2024 21:08:00 +0100Mikrozensus 2024 startet https://www.bruckmuehl.de/communice-news/news/artikel/mikrozensus-startet-658?print=truecHash%3Df922&cHash=b1df9e3b5a8911d7c006534427c29b38Bitte geben Sie Auskunft - 60.000 Haushalte in Bayern werden befragt
]]>Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats um ihre Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat der Mikrozensus 2024 begonnen. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik alle zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Von Januar bis Dezember wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaats befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen zu Themen wie Haushalt, Familie, Bildung, Beruf und Lebensunterhalt besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Auch im Jahr 2024 findet der Mikrozensus statt. Der Begriff Mikrozensus bedeutet „Kleine Volkszählung“ und benennt eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. Die Erhebung wird seit 1957 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Es wird ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Neben dem Grundprogramm enthält das Frageprogramm des Mikrozensus auch Fragen der EU-weit durchgeführten Befragungen zur Arbeitsmarktbeteiligung (LFS), zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) sowie zur Internetnutzung (IKT). Die Ergebnisse des Mikrozensus haben sich zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Sie bilden die Grundlage für politische Entscheidungen in Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene. Neben der Politik nutzen außerdem Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und die interessierte Öffentlichkeit die Daten des Mikrozensus. In Bayern werden 60.000 zufällig ausgewählte Haushalte befragt Die Befragungen zum Mikrozensus 2024 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern werden etwa 120.000 Personen in rund 60.000 Haushalten befragt. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren zunächst, welche Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt werden. In einem weiteren Schritt übernehmen ehrenamtlich tätige und geschulte Erhebungsbeauftragte die Aufgabe, die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder namentlich zu erfassen. Dabei können sie sich mittels eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik identifizieren. Um verlässliche und repräsentative Ergebnisse gewährleisten zu können, besteht für den überwiegenden Teil der Fragen nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Zudem werden die Haushalte innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt. So können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden. Die ausgewählten Haushalte werden schriftlich informiert Die zufällig ausgewählten Haushalte werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie über den Mikrozensus informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. In der amtlichen Statistikwerden die Einzelergebnisse zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen zusammengefasst. Weitere Informationen: Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html Ein Erklärvideo erklärt, was der Mikrozensus ist, wozu er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert: https://statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4 Interessante Ergebnisse aus dem Mikrozensus finden Sie in der interaktiven StoryMap zum Thema Familie und Erwerbstätigkeit im Zeit- und Regionalvergleich: https://gis-hsl.hessen.de/portal/apps/experiencebuilder/experience/?id=a0582d68ab274b948682dc44de1939f1
news-657Wed, 07 Feb 2024 11:43:06 +0100Bürgerbote Februar 2024https://www.bruckmuehl.de/communice-news/news/artikel/buergerbote-februar-2024-657?print=truecHash%3Df922&cHash=b1df9e3b5a8911d7c006534427c29b38
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news-335Tue, 30 Jan 2024 12:00:00 +0100Wir suchen DICH!https://www.bruckmuehl.de/communice-news/news/artikel/wir-suchen-dich-335?print=truecHash%3Df922&cHash=b1df9e3b5a8911d7c006534427c29b38Ausbildung 2024/2025
]]>Sie wollen Erzieher*in oder Kinderpfleger*in werden und suchen eine kompetente und erfahrene Praxisstelle für das einjährige soziale Jahr (SEJ) oder Ihr Berufsanerkennungsjahr? Dann bewerben Sie sich jetzt!   Wir suchen zum 01.09.2024  Auszubildende im SEJ (m/w/d)  oder Auszubildende im Anerkennungsjahr (m/w/d) in Vollzeit (39 Std.) in Krippe und Kindergarten! Schicken Sie, Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an villakunterbunt@bruckmuehl.de oder per Post an die Kindertageseinrichtung "Kindervilla Kunterbunt", Anton-Bruckner Straße 7, 83052 Bruckmühl. Haben Sie Fragen, dürfen Sie sich gerne bei der Einrichtungsleitung Frau Schmid telefonisch (08062 728331) informieren. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und ein mögliches Probearbeiten! 
news-652Wed, 24 Jan 2024 12:57:00 +0100Turnusmäßiger Wechsel der Wasserzählerhttps://www.bruckmuehl.de/communice-news/news/artikel/turnusmaessiger-wechsel-der-wasserzaehler-652?print=truecHash%3Df922&cHash=b1df9e3b5a8911d7c006534427c29b38
]]>Das Wasserwerk Bruckmühl ist seit Anfang des Jahres wieder im Versorgungsgebiet unterwegs, um Wasserzähler mit abgelaufener Eichgültigkeitsdauer auszuwechseln. Bitte ermöglichen Sie den Mitarbeitern den Zugang und somit den Zählerwechsel. Der Zählerwechsel ist für Sie kostenlos und aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen alle 6 Jahre erforderlich. Vereinbaren Sie ggf. einen Termin unter Tel. 08062 728 57-20 oder per E-Mail (wasserwerk@bruckmuehl.de). Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
news-649Thu, 18 Jan 2024 16:25:12 +0100ACHTUNG ABZOCKE!https://www.bruckmuehl.de/communice-news/news/artikel/achtung-abzocke-649?print=truecHash%3Df922&cHash=b1df9e3b5a8911d7c006534427c29b38Betrüger verkaufen Anzeigen für gemeindliche Broschüre
]]>In den letzten Tagen erreichten die Gemeinde vermehrt Anrufe von ansässigen Firmen, denen Anzeigen für eine Bürgerinformationsbroschüre verkauft werden sollen. Hier handelt es sich um eine Betrugsmasche, da die aktuelle Broschüre der Gemeinde bereits 2023 erstellt und im November in alle Haushalte verteilt wurde. Für den Anzeigenverkauf der gemeindlichen Broschüre wurde ausschließlich der REBA Verlag beauftragt. Nur dieser legitimiert sich auch durch ein Schreiben der Gemeinde und sucht die Firmen persönlich auf. Bei der aktuellen Masche wird den Anzeigenkunden vorgegaukelt, dass ein Nachdruck der Broschüre nötig sei, da bereits alle Exemplare vergriffen sind. Das entspricht nicht der Wahrheit. Die nächste Bürgerinformationsbroschüre der Gemeinde ist für 2026 geplant. Bitte ignorieren Sie die Anrufe und E-Mails und unterschreiben Sie nichts. Andernfalls könnten Kosten in Höhe von mehreren Hundert Euro auf Sie zukommen. Bei Fragen zur Bürgerinformationsbroschüre melden Sie sich bitte bei Martina Neuhausen unter Telefon 08062 59-103 oder martina.neuhausen@bruckmuehl.de  
news-648Thu, 11 Jan 2024 14:53:26 +0100Vermessungen am Hainerbachhttps://www.bruckmuehl.de/communice-news/news/artikel/vermessungsarbeiten-am-hainerbach-648?print=truecHash%3Df922&cHash=b1df9e3b5a8911d7c006534427c29b38Arbeiten beginnen im Bereich Mittenkirchen und der Vagener Au
]]>Der Markt Bruckmühl informiert über stattfindende Vermessungsarbeiten im o.g. Bereich in den kommenden Wochen. Die Arbeiten finden überwiegend im öffentlichen Raum statt, jedoch müssen hierfür auch Privatgrundstücke betreten werden. Das beauftragte Büro GeoPlus GbR aus München hat hierfür eine Legitimation durch den Markt Bruckmühl erhalten, welche die beauftragten Mitarbeiter des Büros vor Ort nachweisen können. Die betroffenen Anlieger und Grundstückseigentümer werden gebeten, die Vornahme der notwendigen Zustandserfassungsarbeiten zu gestatten und den Mitarbeitern des Büros bei der Durchführung der Arbeiten ggf. zu unterstützen. Für Fragen steht Frau Url von der Tiefbauverwaltung des Marktes Bruckmühl vormittags unter 08062 59-431 telefonisch zur Verfügung.
news-647Tue, 09 Jan 2024 11:47:43 +0100Bürgerbote Januar 2024https://www.bruckmuehl.de/communice-news/news/artikel/buergerbote-januar-2024-647?print=truecHash%3Df922&cHash=b1df9e3b5a8911d7c006534427c29b38
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news-252Tue, 02 Jan 2024 08:00:00 +0100Grundsteuer und Müllgebühren 2024https://www.bruckmuehl.de/communice-news/news/artikel/grundsteuer-und-muellgebuehren-2024-252?print=truecHash%3Df922&cHash=b1df9e3b5a8911d7c006534427c29b38Bitte Steuertermine beachten!
]]>Eine Bekanntmachung über die Erhebung der Grundsteuer, die Abfallentsorgungsgebühren und die Hundesteuer für das Jahr 2024 ist an den Amtstafeln des Marktes Bruckmühl angeschlagen. Sofern kein anderslautender Bescheid erstellt wurde, sind die Grundsteuer und die Abfallentsorgungsgebühren in gleicher Höhe wie im Jahr 2023 zu entrichten. Die weiteren Fälligkeiten nach dem 15.02.2024 für die Grundsteuer und Abfallentsorgungsgebühren sind der 15.05.2024, 15.08.2024 und der 15.11.2024. Es wird des Weiteren darauf aufmerksam gemacht, dass am 15.02.2024 die Hundesteuer zur Zahlung fällig wird. Nähere Auskünfte erteilt das Steueramt unter Telefon 08062/ 59-320, -321 oder -322
news-556Mon, 01 Jan 2024 16:38:00 +0100Kindergartenjahr 2024/2025https://www.bruckmuehl.de/communice-news/news/artikel/kindergartenjahr-2023-2024-556?print=truecHash%3Df922&cHash=b1df9e3b5a8911d7c006534427c29b38Anmeldungen für Betreuungsplätze sind ab 1. Januar 2024 möglich
]]>Alle Informationen zur Anmeldung finden Sie hier
news-555Mon, 01 Jan 2024 12:00:00 +0100Kindergartenjahr 2024/2025https://www.bruckmuehl.de/communice-news/news/artikel/kindergartenjahr-2023-2024-555?print=truecHash%3Df922&cHash=b1df9e3b5a8911d7c006534427c29b38Anmeldungen für Betreuungsplätze vom 01.01.2024 bis 29.02.2024 - online
]]>Alle Informationen zur Anmeldung finden Sie hier
news-640Fri, 29 Dec 2023 16:33:00 +0100Keine Kinderreisepässe mehr ab 1. Januarhttps://www.bruckmuehl.de/communice-news/news/artikel/keine-kinderreisepaesse-mehr-ab-1-januar-640?print=truecHash%3Df922&cHash=b1df9e3b5a8911d7c006534427c29b38Bereits ausgestellte Pässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit - Preis für Reisepässe erhöht sich
]]>Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Gründe: Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein. Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe mit vielen Sicherheitsmerkmale sowie mit einem Chip ausgestattet. Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein. Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abschafft wird. Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden. Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise).  Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass). Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat Welches Reisedokument beantrage ich nun für mein Kind? Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.  - Personalausweis: 22,80 € / 6 Jahre gültig - Reisepass: 37,50 € / 6 Jahre gültig Erhöhung der Gebühr des Reisepasses ab dem 24. Lebensjahr Die Gebühr des Reisepasses für über 24-Jährige mit einer Gültigkeit von 10 Jahren ändert sich ebenfalls ab dem 01.01.2024 von 60 € auf 70 €. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.stmi.bayern.de/buv/passundpersonalausweis/index.php
news-639Mon, 18 Dec 2023 07:59:00 +0100Hauseigentümer aufgepasst!https://www.bruckmuehl.de/communice-news/news/artikel/hauseigentuemer-aufgepasst-639?print=truecHash%3Df922&cHash=b1df9e3b5a8911d7c006534427c29b38Kanal muss regelmäßig überprüft werden
]]>Die Tiefbauabteilung des Marktes Bruckmühl informiert: Hauseigentümer sollten ihren Kanal regelmäßig überprüfen, denn es muss nach DIN-Verordnung die Rückstau-Ebene permanent eingehalten werden. Diese ist dem Entwässerungsplan zu entnehmen.   Außerdem muss die Dichtigkeit des Kanals gemäß der Entwässerungssatzung (siehe unten) kontrolliert werden. Zudem: Revisionsschächte müssen immer zugänglich sein. Fragen dazu beantwortet Korbinian Eberhard (Tiefbau) unter Telefon 08062/59-432.
news-643Thu, 14 Dec 2023 13:30:10 +0100Bürgerbote Dezember 2023https://www.bruckmuehl.de/communice-news/news/artikel/buergerbote-dezember-2023-643?print=truecHash%3Df922&cHash=b1df9e3b5a8911d7c006534427c29b38
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