Alten-, Pflege- und Seniorenheime
Informationen zur Pflegekasse - Vortrag am 30.09.2024 in Bruckmühl
Gemeinsamer Pflegestützpunkt für Stadt und Landkreis Rosenheim
Der Pflegestützpunkt von Stadt und Landkreis Rosenheim ist Lotse und Wegweiser sowie Berater und Begleiter durch die komplexen Systeme des Pflege-, Sozial- und Gesundheitsbereichs. Gemeinsam mit den Ratsuchenden finden die Beraterinnen individuelle Lösungen, unter Einbeziehung von persönlichen Wünschen und Ressourcen, durch eine umfassende, kostenfreie und neutrale Beratung nach § 7 a SGB XI, zu allen Themen der Pflege und zu Hilfen im Alter.
Wir sind Ansprechpartner für
- Pflegebedürftige Personen,
- Pflegende Angehörige, Verwandte, Freunde, Nachbarn
- Sozialdienste, Beratungsstellen, professionelle Anbieter
Hier sind wir für Sie vor Ort:
Pflegestützpunkt für Stadt und Landkreis Rosenheim
Wittelsbacherstraße 38, 83022 Rosenheim, Tel.: 08031 392 – 2297
E-Mail: pflegestuetzpunkt@lra-rosenheim.de und pflegestuetzpunkt@rosenheim.de
Folgende Außenstellen bietet der Pflegestützpunkt im Landkreis an:
Wasserburg
Bürgerbahnhof, Bahnhofplatz 14, Telefon: 08031 392-2295
Mittwoch 08:00 – 12:00 Nachmittag nach Terminvereinbarung
Feldkirchen – Westerham
Kinder & Bürgerhaus (KiWest), Miesbacher Str. 13, I. Stock, Telefon: 08031 392-2293
Montag 08:00 – 12:00 Nachmittag nach Terminvereinbarung
Oberaudorf
Kufsteiner Str. 2, Telefon: 08031 392-2294
Mittwoch 08:00 – 12:00 Nachmittag nach Terminvereinbarung
Kurzinformation vom Pflegestützpunkt Rosenheim:
Leistungsanpassung für Millionen Pflegebedürftige – das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
Ab 01.01.2024 sind Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf den Weg gebracht worden. So werden z.B. Leistungsbeträge von Pflegegeld- und Pflegesachleistungen prozentual angehoben, die kurzeitige Arbeitsverhinderungen für pflegende Angehörige kann künftig für zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Es gibt Vereinfachungen für das Budget der Verhinderungspflege und Erhöhungen für pflegebedingte Aufwendungen in der vollstationären Pflege. Einen Überblick der Leistungen sowie eine ausführliche Beratung erhalten Sie im Pflegestützpunkt Rosenheim. Zudem bietet der Pflegestützpunkt vielfältige und individuelle Beratungen an, natürlich kostenfrei und neutral. Haben Sie Fragen zum Pflegegrad, zur Versorgung Ihrer Angehörigen oder sind sich nicht sicher, alle Leistungen beantragt zu haben? Wir informieren Sie!
Landespflegegeld Bayern
Pflegebedürftigen in Bayern ab Pflegegrad 2, unabhängig davon, ob sie daheim oder im Pflegeheim leben, gewährt die Bay. Staatsregierung das Landespflegegeld. Es beträgt 1000 € pro Jahr und wird nur in seltenen Fällen mit anderen Pflegeleistungen verrechnet. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme. Auch Personen, deren Heimkosten von einem Sozialhilfeträger bezahlt werden, haben Anspruch auf das Landespflegegeld.
Pflegebedürftige erhalten damit die Möglichkeit, sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen am nächsten stehen z.B. Ihren pflegenden Angehörigen, Freunden, Helferinnen und Helfern.
Der Erstantrag muss bis spätestens zum 31.12. des Jahres bei der Landespflegegeldstelle eingereicht werden.
Für die Folgejahre wird die Leistung ohne neuen Antrag gewährt. Bei Änderungen, die den Leistungsanspruch betreffen, muss die Landespflegegeldstelle informiert werden. Den Antrag und weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter http://www.landespflegegeld.bayern.de.
Antragsformulare gibt es auch beim
- Finanzamt
- Landratsamt
- Zentrum Bayern für Familie und Soziales
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an fragen.landespflegegeld@stmflh.bayern.de oder per Telefon an Bayern Direkt, die Service-Stelle der Bayerischen Staatsregierung.
Sie erreichen die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung perTelefon unter 089 1222213 von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.