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Alten-, Pflege- und Seniorenheime

Gemeinsamer Pflegestützpunkt für Stadt und Landkreis Rosenheim

Der Pflegestützpunkt von Stadt und Landkreis Rosenheim ist Lotse und Wegweiser sowie Berater und Begleiter durch die komplexen Systeme des Pflege-, Sozial- und Gesundheitsbereichs. Gemeinsam mit den Ratsuchenden finden die Beraterinnen individuelle Lösungen, unter Einbeziehung von persönlichen Wünschen und Ressourcen, durch eine umfassende, kostenfreie und neutrale Beratung nach § 7 a SGB XI, zu allen Themen der Pflege und zu Hilfen im Alter.

Wir sind Ansprechpartner für

  • Pflegebedürftige Personen,
  • Pflegende Angehörige, Verwandte, Freunde, Nachbarn
  • Sozialdienste, Beratungsstellen, professionelle Anbieter

Hier sind wir für Sie vor Ort:

Pflegestützpunkt für Stadt und Landkreis Rosenheim
Wittelsbacherstraße 38, 83022 Rosenheim, Tel.: 08031 392 – 2297
E-Mail: pflegestuetzpunkt@lra-rosenheim.de und pflegestuetzpunkt@rosenheim.de

Folgende Außenstellen bietet der Pflegestützpunkt im Landkreis an:

Wasserburg
Bürgerbahnhof, Bahnhofplatz 14, Telefon: 08031 392-2295
Mittwoch 08:00 – 12:00            Nachmittag nach Terminvereinbarung

Feldkirchen – Westerham
Kinder & Bürgerhaus (KiWest), Miesbacher Str. 13, I. Stock, Telefon: 08031 392-2293
Montag 08:00 – 12:00                 Nachmittag nach Terminvereinbarung

Oberaudorf
Kufsteiner Str. 2, Telefon: 08031 392-2294
Mittwoch 08:00 – 12:00                Nachmittag nach Terminvereinbarung

Kurzinformation vom Pflegestützpunkt Rosenheim:
Leistungsanpassung für Millionen Pflegebedürftige – das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
Ab 01.01.2024 sind Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf den Weg gebracht worden. So werden z.B. Leistungsbeträge von Pflegegeld- und Pflegesachleistungen prozentual angehoben, die kurzeitige Arbeitsverhinderungen für pflegende Angehörige kann künftig für zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Es gibt Vereinfachungen für das Budget der Verhinderungspflege und Erhöhungen für pflegebedingte Aufwendungen in der vollstationären Pflege. Einen Überblick der Leistungen sowie eine ausführliche Beratung erhalten Sie im Pflegestützpunkt Rosenheim. Zudem bietet der Pflegestützpunkt vielfältige und individuelle Beratungen an, natürlich kostenfrei und neutral. Haben Sie Fragen zum Pflegegrad, zur Versorgung Ihrer Angehörigen oder sind sich nicht sicher, alle Leistungen beantragt zu haben? Wir informieren Sie!

Landespflegegeld Bayern

Pflegebedürftigen in Bayern ab Pflegegrad 2, unabhängig davon, ob sie daheim oder im Pflegeheim leben, gewährt die Bay. Staatsregierung das Landespflegegeld. Es beträgt 1000 € pro Jahr und wird nur in seltenen Fällen mit anderen Pflegeleistungen verrechnet. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme. Auch Personen, deren Heimkosten von einem Sozialhilfeträger bezahlt werden, haben Anspruch auf das Landespflegegeld.
Pflegebedürftige  erhalten damit die Möglichkeit, sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen am nächsten stehen z.B. Ihren pflegenden Angehörigen, Freunden, Helferinnen und Helfern.
Der Erstantrag muss  bis spätestens zum 31.12. des Jahres bei der Landespflegegeldstelle eingereicht werden.
Für die Folgejahre wird die Leistung ohne neuen Antrag gewährt. Bei Änderungen, die den Leistungsanspruch betreffen, muss die Landespflegegeldstelle informiert werden. Den Antrag und weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter http://www.landespflegegeld.bayern.de.

Antragsformulare gibt es auch beim

  • Finanzamt
  • Landratsamt
  • Zentrum Bayern für Familie und Soziales

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an fragen.landespflegegeld@stmflh.bayern.de oder per Telefon an Bayern Direkt, die Service-Stelle der Bayerischen Staatsregierung.
Sie erreichen die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung perTelefon unter 089 1222213 von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.

 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.