Friedhöfe im Markt Bruckmühl
Der Markt Bruckmühl unterhält Friedhöfe in verschiedenen Ortsteilen:
Hinrichssegen, Sudetenstr. 130
Kirchdorf a.H., Maxhofener Str. 25
Högling, St.-Martin-Str. 22
Götting, Kirchplatz 2
Kirchliche Friedhöfe sind in folgenden Ortsteilen vorhanden:
Kirchdorf a.H.
Högling
Götting
Mittenkirchen
Der Markt Bruckmühl stellt in seinen Friedhöfen folgende Grabarten zur Verfügung:
Einzel- und Familiengräber
Urnenerdgräber
Urnenwände
Baumbestattungen
Für weitere Informationen steht Ihnen die gemeindliche Friedhofsverwaltung im Rathaus zur Verfügung:
Elfriede Bengl-Kimmel Telefon 08062 59-210
Bärbel Walz Telefon 08062 59-211
Hier erhalten Sie Informationen über
die Lage von Grabstätten
die Belegbarkeit vorhandener Grabstätten
die jeweiligen Nutzungskosten
Grab- und Bestattungskosten
sonstige Regelungen der Friedhofs- und Bestattungssatzung
Wer auf den Friedhof geht, hat dafür meist einen Grund, der mit Gedenken, Trauer, Erinnerung oder Besinnung zu tun hat. Dazu gehören Ruhe, gegenseitige Rücksichtnahme und respektvolles Verhalten auch hinsichtlich des Ortes. Deshalb heißt es in der Friedhofssatzung der Marktgemeinde auch „Jeder Besucher hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.“ Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Leider mussten wir in letzter Zeit besonders auf dem Friedhof in Hinrichssegen erleben, dass dies offensichtlich nicht für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger gilt. Immer wieder kommt es vor, dass Radfahrer den Friedhof als Abkürzung von der Sudetenstraße zum Mangfallsteg benutzen, mitunter sogar in der Gruppe, und für regen Fahrradverkehr auf dem Friedhof sorgen. Auch hier ist die Friedhofssatzung ganz eindeutig. „Auf den Friedhöfen ist es nicht gestattet, die Wege mit Fahrzeugen aller Art, insbesondere auch mit Fahrrädern, zu befahren. Ausgenommen sind Kinderwagen und Rollstühle sowie die vom Markt zugelassenen Fahrzeuge.“ Klartext: Auf dem Friedhof darf ein Fahrrad höchstens geschoben werden. Ebenso problematisch ist, dass manche Friedhofsbesucher entgegen der Friedhofssatzung ihre Hunde mitbringen. Wenn das „Zamperl“ schon dabei sein muss, ist der Vierbeiner unbedingt anzuleinen und darf keinesfalls frei herum laufen. Und etwaige „Hinterlassenschaften“ sind umgehend ordentlich zu entsorgen. Es ist zwar schwer zu glauben, aber auch dies muss manchem Zeitgenossen noch mitgeteilt werden. Wir alle können sehr schnell zu Hinterbliebenen werden, die auf einem Friedhof um ihre Liebsten trauern; unser Benehmen dort sollte diesem Gedanken Rechnung tragen.






