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Information für Gebäudeeigentümer

  • Amtliche Bekanntmachung

Höhenmessungen des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) führt in diesem Jahr in Ihrem Gebiet grundlegende Höhenmessungen (Nivellements) durch, mit denen das bestehende Netz von amtlichen Höhenfestpunkten erneuert werden soll.
Diese Messungen sind für die Allgemeinheit von großer Bedeutung. Höhenpunkte werden nicht nur für die Neuherstellung und Laufendhaltung von amtlichen Landkarten, sondern auch für eine Vielzahl anderer Zwecke benötigt.
So sind genaue Höhenfestpunkte z.B. für Überwachungs- und Baumaßnahmen an Verkehrswegen, Gewässern (Hochwasserschutz) und Versorgungsleitungen sowie für die Auswertung von Luftbildern erforderlich. Für diese und eine Reihe weiterer Aufgaben hat es sich als zweckmäßig und wirtschaftlich erwiesen, ein gleichmäßig über das ganze Land verteiltes Netz von Höhenfestpunkten zu schaffen. Aus diesem Grund wurde dem LDBV der gesetzliche Auftrag erteilt, ein Höhennetz aufzubauen und zu erhalten.
Die Nivellements des LDBV dienen der Grundlagenvermessung und werden auch in Gebieten durchgeführt, in denen in nächster Zukunft keine Baumaßnahmen zu erwarten sind. Im Auftrag von Baufirmen oder Privatleuten führt das LDBV keine Nivellements durch. In bestimmten Zeitabständen müssen die Messungen wiederholt werden, um zu überprüfen, ob die Höhenfestpunkte ihre Höhenlage unverändert beibehalten haben. Die angewandten Messverfahren erlauben es, auch geringfügige Höhenänderungen der Punkte festzustellen, sodass u.a. Rückschlüsse auf Bewegungen der Erdoberfläche gezogen werden können.
Die Höhenfestpunkte sollen über einen möglichst langen Zeitraum höhenbeständig und vor Verlust geschützt sein. Man verwendet deshalb in der Regel stabile Metallbolzen, die in gut fundierten Bauwerken oder in einbetonierten Granitpfeilern angebracht werden. Für jeden Höhenpunkt wird die Höhenlage über dem mittleren Meeresspiegel durch Nivellements mit Millimetergenauigkeit bestimmt und gegen eine Gebühr bekannt gegeben.
Das Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 31.01.1970 (BayRS219-1-F) regelt die Befugnis zum Anbringen der Höhenbolzen und zum Betreten privater Grundstücke, soweit dies zur Durchführung der Vermessungsarbeiten erforderlich ist. Für die Schaffung und Erhaltung von Höhenfestpunkten besteht ein öffentliches Interesse. Die Bevölkerung wird deshalb um Verständnis für die Arbeiten gebeten. Wenn bevorstehende Baumaßnahmen oder andere Vorhaben einen bereits bestehenden Höhenfestpunkt gefährden, wird gebeten, das LDBV oder das zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung möglichst frühzeitig zu benachrichtigen.

Was sind Nivellementpunkte?
Nivellementpunkte sind amtliche Vermessungspunkte, deren genaue Höhe über dem mittleren Meeresspiegel (Pegel in Amsterdam) ermittelt wird. Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) hat den gesetzlichen Auftrag, in ganz Bayern entlang von sogenannten Nivellementlinien derartige Punkte einzubringen und ihre Höhe zu bestimmen (Bayerisches Vermessungs- und Katastergesetz vom 31. Juli 1970, BayRS 219-1-F, Art. 1). Die Punkte sollen möglichst lange erhalten bleiben.
Welchen Zweck haben Nivellementpunkte?
Nivellementpunkte werden ausschließlich für Zwecke der amtlichen Landesvermessung eingebracht. Sie dienen z.B. für die Neuherstellung und Laufendhaltung von amtlichen Landkarten oder dem Hochwasserschutz und haben nichts mit möglicherweise von irgend einer Stelle geplanten Bauobjekten zu tun. Höhenmessungen werden systematisch in ganz Bayern gebietsweise durchgeführt und etwa alle 30 Jahre erneuert. Dadurch werden Höhenbewegungen kleiner oder großer Gebiete bestmöglich erkannt. Anbringen von Nivellementpunkten Die Außendiensttrupps des LDBV bringen Nivellementpunkte systematisch in ganz Bayern gemäß einem jährlichen Arbeitsplan ein. Entlang der Nivellementlinien werden die Nivellementpunkte im Abstand von etwa 200m an öffentlichen oder privaten Gebäuden, sowie sonstigen geeigneten Punktträgern angebracht. Die Gebäude sollen möglichst höhenstabil, d.h. tief im Boden gegründet sein; Gartenmauern oder Garagen sind daher zur Anbringung von Nivellementpunkten nicht geeignet. Die Befugnis zur Anbringung von Vermessungspunkten wurde dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Art. 13 des Bayerischen Vermessungs- und Katastergesetzes erteilt.
Die Außendienstmitarbeiter des LDBV besitzen Dienstausweise.
Kosten oder Verpflichtungen der Gebäudeeigentümer
Den Gebäudeeigentümern entstehen durch die Anbringung von Nivellementpunkten keinerlei Kosten und Verpflichtungen. Auf Wunsch kann jeder Eigentümer nach Abschluss der Berechnungen die ermittelte Höhe kostenfrei anfordern. Das LDBV ist jedoch dankbar, wenn die Nivellementpunkte sichtbar belassen und keine Gegenstände (z.B. Zigarettenautomaten) oberhalb der Punkte montiert werden.
Bitte erschweren Sie die Arbeit der Außendienstmitarbeiter nicht, denn sie möchten gerne schnell und kostengünstig in unser aller Wohl ihre Tätigkeit ausführen.

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastraße 4, 80538 München
Telefon: 089 2129 -1111 | Fax: 089 2129 -1113
E-Mail: service@geodaten.bayern.de
Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Nivellement:
Herr Dieter Hemann, Referat 83 |Telefon: 089 2129 -1221 | E-Mail: dieter.hemann@ldbv.bayern.de

 

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