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Hundeverbot auf Badewiese

  • Aus dem Rathaus

Im nördlichen Bereich an der Leine erlaubt

Klare Regelung für Hunde am Höglinger Weiher
Verbot auf Badewiese, im nördlichen Bereich an der Leine erlaubt

Sommer, Sonne, Badespaß - aber auch mit Hund?  Die Regelung am Höglinger Weiher ist eindeutig.  Die Satzung des Markts Bruckmühl besagt, dass von 1. Mai bis 30. September Tiere aller Art, insbesondere Hunde während der Badesaison auf den Liegeflächen und auf den dazugehörigen Badebereichen untersagt sind. Im nördlichen Bereich der Weiher ist das Mitführen des Hundes an der Leine erlaubt. Dann kann der Vierbeiner auch eine Erfrischung im Wasser erleben - aber alles an der Leine.

Zuletzt hatte es bei den Badenden zu Diskussionen geführt, die illegal ihren Hund mit auf die Liegewiesen genommen hatten. Dabei ist es egal, ob der Hund in der Tasche sitzt oder über die Wiese tollt. Die klare Linie lautet: Kein Hund ist in diesem Bereich erlaubt. Die entsprechende Satzung - mit allen Geboten und Verboten - ist auf Tafeln an den Weihern angeschlagen. „Doch wird sie anscheinend leider nicht von jedem gelesen. Um hier ein für alle Mal Missverständnissen vorzubeugen, wurden jetzt zusätzliche Hundeverbotsschilder für die Dauer der Badesaison aufgestellt“, schildert Sarah Bauer vom gemeindlichen Ordnungsamt. 

Mit der Handhabung des Verbots auf Liegewiesen reiht man sich dabei in die Anordnungen, beispielsweise am Chiemsee, Garchinger See und Unterföhringer See, ein. Den Hund an den See im Landkreis München mitzubringen, stellt dort während der Sommersaison eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 2500 Euro geahndet werden kann.


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