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Hauseigentümer aufgepasst!

  • Aus dem Rathaus

Kanal muss regelmäßig überprüft werden

Die Tiefbauabteilung des Marktes Bruckmühl informiert:

Hauseigentümer sollten ihren Kanal regelmäßig überprüfen, denn es muss nach DIN-Verordnung die Rückstau-Ebene permanent eingehalten werden. Diese ist dem Entwässerungsplan zu entnehmen.  

Außerdem muss die Dichtigkeit des Kanals gemäß der Entwässerungssatzung (siehe unten) kontrolliert werden. Zudem: Revisionsschächte müssen immer zugänglich sein. Fragen dazu beantwortet Korbinian Eberhard (Tiefbau) unter Telefon 08062/59-432.

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