Grundsteuerreform: Fristverlängerung

Die Frist zum Einreichen der Grundsteuererklärung wurde in Bayern bis Ende April 2023 verlängert
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (z. B. Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Gewerbe- oder unbebaute Grundstücke) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft haben seit 1. Juli 2022 folgende Möglichkeiten zur Erklärungsabgabe in Bayern:
- elektronisch über das Portal ELSTER
- online am PC
- handschriftlich
Die Papierformulare erhalten Sie weiterhin beim Markt Bruckmühl, Gewerbepark BWB 13, Zimmer 107/EG während der Öffnungszeiten (Mo-Fr 8-12 Uhr, Mo 15-16.30 Uhr, Do 15-18 Uhr) oder unter Tel. 08062 59-320, -321 oder -322. Die ausgefüllten Grundsteuererklärungen sind im Anschluss beim zuständigen Finanzamt (für Bruckmühl: Finanzamt Rosenheim, Wittelsbacherstr. 25, 83022 Rosenheim) einzureichen.
Nähere Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern erhalten Sie unter https://www.grundsteuer.bayern.de/