Umtauschpflicht für Führerscheine
Kein Umtausch im Rathaus Bruckmühl möglich
Zuständig ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Das ist im Falle von Bruckmühl die Führerscheinstelle des Landratsamtes Rosenheim.
Zum Umtausch muss jeder persönlich erscheinen. Mitgebracht werden muss, neben dem aktuellen Führerschein auch der Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto. Wurde der Papier-Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, wird außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift, der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat benötigt. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen und wird direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Rosenheim www.landkreis-rosenheim.de unter dem Stichwort „Führerschein". Fragen können aber auch per Email an fahrerlaubnis@lra-rosenheim.de geschickt werden.
Der Markt Bruckmühl übernimmt keine Bearbeitung der Pflichtumtausche, stellt Ihnen aber hier auf der Homepage die entsprechenden Formulare zum Download bereit