Eisfläche Höglinger Weiher
Betreten auf eigene Gefahr!
Der Markt Bruckmühl weist darauf hin, dass das Betreten der Eisfläche beim Höglinger Weiher auf eigene Gefahr erfolgt.
Dieses ist auch im §4 der Benutzungsordnung des Naherholungsgebietes Höglinger Weiher (Haftung) geregelt. Hier heißt es: Die Benutzung des Naherholungsgebietes erfolgt zu jeder Jahreszeit auf eigene Gefahr.
Entsprechende Schilder mit dem Warnhinweis werden an den Zugängen zum Gewässer aufgestellt.