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Bekanntmachung zum Wasserschutzgebiet

  • Amtliche Bekanntmachung

Erörterungstermin am 18.09.2024 im Landratsamt

Die Bekanntmachung über die Erörterung der Bedenken und Anregungen zum Erlass der Verordnung des Landratsamtes Rosenheim über das Wasserschutzgebiet für die öffentlichen Wasserversorgungen der Städte Kolbermoor, Bad Aibling und Rosenheim in der Willinger Au auf dem Gebiet der Städte Kolbermoor, Bad Aibling und des Marktes Bruckmühl (Landkreis Rosenheim) kann hier eingesehen werden (siehe Download).

Der Erörterungstermin findet am 18.09.2024 um 9.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Rosenheim statt.

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