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Achtung Vereine: Jugendförderung jetzt beantragen

  • Freizeit und Vereine

Abgabetermin für die Anträge ist der 30. Juni 2024

Jugendförderung 2024

Auch im Jahr 2024 kann die Jugendarbeit in den Vereinen/Organisationen vom Markt Bruckmühl finanziell unterstützt werden. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2017 wurde ein Haushaltsansatz für die Jugendstiftung in Höhe von 40.000 € beschlossen, sowie eine Vereinspauschale in Höhe von 200 € pro Verein.Anfang April 2024 wurden bereits alle Vereine, die letztes Jahr bei der Jugendförderung teilgenommen haben, persönlich angeschrieben und auf die Jugendförderung hingewiesen.Alle Vereine, die 2024 neu hinzugekommen sind bzw. letztes Jahr nicht an der Jugendförderung teilgenommen haben, wird hiermit die Möglichkeit an der Teilnahme der Jugendförderung gegeben.

Hierbei sind folgende Förderrichtlinien zwingend zu beachten:

  • Es können ausschließlich Kinder und Jugendliche berücksichtigt werden, die vor dem 01.07.2018 und nach dem 30.06.2006 geboren sind (6-18 Jahre).
  • Es werden grundsätzlich nur Vereine und Organisationen anerkannt, die ihren Sitz im Gemeindegebiet Bruckmühl haben. Ausnahmen sind allenfalls denkbar, wenn zwar der Sitz außerhalb Bruckmühls ist, die Vereinstätigkeiten jedoch zu einem großen Teil in Bruckmühl stattfinden. Bei auswärtigen Vereinen werden jedoch nur Bruckmühler Kinder/Jugendliche anerkannt.
  • Die Jugendförderung ist in erster Linie für Kinder/Jugendlicheaus dem Markt-gemeindebereich Bruckmühl gedacht. Auswärtige Mitglieder können nur bis zu 30 % der Bruckmühler Jugendlichen anerkannt werden.
  • Es werden nur Kinder/Jugendliche anerkannt, die einem Verein auf Dauer angehören. Kinder/Jugendliche, die nur bei Zeltlagern, Schwimmkursen und ähnlichen Maßnahmen teilnehmen, können nicht gefördert werden.
  • Bei den Kirchen werden Ministranten, Firmlinge und Konfirmanden anerkannt. Chöre werden als „Sparten“ der Kirche angesehen.

Die Vereine müssen bis spätestens 30.06.2024 eine Auflistung der Kinder und Jugendlichen ihres Vereines/Organisation mit Angabe von Namen, Geburtsdatum und Anschrift sowie unter genereller Beachtung der o. g. Förderrichtlinien einreichen. Ebenso bittet der Markt Bruckmühl um einen kurzen Tätigkeitsbericht über die Jugendarbeit im Jahr 2023 bzw. im ersten Halbjahr 2024 sowie um Mitteilung der Bankverbindung.

Bitte beachten Sie, dass der Abgabetermin (30.06.2024) unbedingt eingehalten werden muss, da später eingehende Meldungen nicht mehr berücksichtigt werden können.

Der Antrag auf Jugendförderung kann beim Markt Bruckmühl, Kämmerei, Gewerbepark BWB 29 in 83052 Bruckmühl abgegeben werden. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Frau Brigitte Steuer (08062/59-305, schueler-jugend@bruckmuehl.de) wenden.

 

 

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