Strom und Gas
Bei einem Umzug ist in der Regel das Anmelden von Strom und Gas nicht notwendig. Vereinzelt kann es jedoch vorkommen, dass der Vorbesitzer den Zähler aufgrund von Leerstand oder sonstigen Gründen abgemeldet hat. Wenn beim aktuellen Versorger Rechnungen offen sind, kann dieser ebenfalls den Zähler sperren. Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte vor Einzug unbedingt Strom und Gas an- bzw. ummelden. Als Mieter müssen Sie sich in der Regel nur um Strom kümmern, da Wärme oftmals in den Nebenkosten abgerechnet wird.
Je nach Anbieter kann eine An - oder Ummeldung 4 bis 6 Wochen dauern, daher sollten Sie sich rechtzeitig um diese Aufgabe kümmern. Sollten Sie die Frist verpassen oder sich erst nach Einzug anmelden, brauchen Sie sich nicht sorgen, da zuvor genannte Szenarien eher selten vorkommen. Sobald Sie Energie in der neuen Wohnung nutzen, greift die gesetzliche Grundversorgung in Deutschland.
In Bruckmühl sind für Strom die E.ON und für Gas die Energie Südbayern GmbH als Grundversorger zuständig. Grundversorgungsverträge können innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden, daher können Sie Ihren Energieanbieter bei Bedarf im Nachgang wechseln.
Bei Störungen im Versorgungsnetz ist, unabhängig von Ihrem Anbieter, der Netzbetreiber zur Behebung zuständig. Bei Ausfällen oder Störungen rufen Sie daher bitte folgende Rufnummern an:
Bayernwerk AG
Störungshotline Strom: 0941-28 00 33 66
Störungshotline Gas: 0941-28 00 33 55
Allgemeiner Kundenservice:
Tel. 0941-28003311
Fax: 0941-280023312
kundenservice@bayernwerk.de
www.bayernwerk-netz.de
E.ON Energie Deutschland GmbH
Tel: 08 71-95 38 62 00
Fax: 08 71-95 38 62 20
kundenservice@eon.de
www.eon.de