Sprungziele

Kommunale Wärmeplanung

Der Markt Bruckmühl führt im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 folgende Maßnahme durch:

„Durchführung einer Kommunalen Wärmeplanung zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung“

Diese Maßnahme wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Das Förderkennzeichen beim Projektträger „Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH lautet 67K26598. Nähere Infos zum Projektträger können dem folgenden Link entnommen werden: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Ziel der Maßnahme:
Klimaneutralität in der Wärmeversorgung bei Einhaltung der Versorgungssicherheit

Inhalt der Maßnahme:
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches und langfristig angelegtes Planungsinstrument auf kommunaler Ebene. Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2028 (Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze - Wärmeplanungsgesetz) einen Wärmeplan entwickeln.
Der Wärmeplan zeigt, in welchen Gebieten einer Kommune vorrangig welche Art der Wärmeversorgung (leitungsgebunden, dezentral) eingesetzt werden kann und soll. Für die Anlagen- und Netzbetreiber, Gebäudeeigentümer und die Umsetzer der Wärmewende schafft die kommunale Wärmeplanung verlässliche, rechtssichere und langfristige Investitionsbedingungen.

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Idee. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 4 WPG

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.01.2025 den vom Ingenieurbüro Steinbacher-Consult, Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß ausgearbeiteten Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 4 WPG durchzuführen. Die Ergebnisse der Bestands- und Potentialanalyse sowie der Entwurf des Zielszenarios und die Einteilung des Marktgemeindegebietes in Wärmeversorgungsgebiete sind im Folgenden veröffentlicht. Stellungnahmen können nur während der Dauer der Veröffentlichungsfrist von Montag, den 10.02.2025 bis einschließlich Mittwoch, den 12.03.2025 abgegeben werden.

 

 

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