Corona
Bayern verlängert Corona-Regelwerk um eine Woche bis zum 02. Juli 2022
Bayern hat seine 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um zunächst eine Woche verlängert. Es sollen zunächst ausstehende Entscheidungen des Bundes abgewartet werden um die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf die Bedürfnisse des Sommers ausrichten zu können. Beispielsweise ist noch nicht entschieden, wie die Testverordnung über den 30. Juni hinaus aussehen soll. Diese enthält Regelungen zu den möglicherweise auslaufenden Bürgertests. Das Bayerische Kabinett wird sich am 28. Juni 2022 wieder mit dem Thema befassen.
In Bayern beträgt die verpflichtende Isolation nach einem positiven Corona-Test derzeit fünf Tage. Ein abschließendes Freitesten ist nicht mehr notwendig. Voraussetzung ist aber 48 Stunden Symptomfreiheit. Halten die Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis die Zeichen der akuten COVID-19-Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber 10 Tage. Außerdem entfällt die Quarantäne für enge Kontaktpersonen vollständig. Die entsprechend geänderte Allgemeinverfügung Isolation (AV Isolation) mit den neuen Regeln gilt seit dem 13.04.2022.
Zum Schutz vulnerabler Gruppen gelten weiterhin strengere Maßnahmen: Wer in vulnerablen Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder der Eingliederungshilfe arbeitet, unterfällt nach dem Ende der Isolation einem Tätigkeitsverbot und kann nur dann wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, wenn er ein negatives Testergebnis vorlegt (Antigentest oder PCR-Test mit Ct-Wert >30).
Eine Quarantäne für enge Kontaktpersonen, die nicht geimpft oder genesen sind, entfällt vollständig. Infizierte werden gebeten, ihre engen Kontakte über ihre Infektion zu informieren. Den engen Kontaktpersonen wird empfohlen, Kontakte zu reduzieren und im Home-Office zu arbeiten, wenn dies möglich ist, und sich freiwillig fünf Tage lang selbst zu testen.


Corona - Informationen zu Testungen
Kostenlose Bürgertests bis Ende Juni
Bis Ende Juni soll es nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zunächst weiterhin kostenlose Corona-Bürgertests geben. Eine entsprechende Verordnung werde vorbereitet, diese solle bis Ende Mai gelten. Angesichts zuletzt wieder gestiegener Infektionszahlen wolle die Bundesregierung die Frist verlängern.
Gesundheits- und Finanzministerium hätten sich darauf geeinigt, die Finanzierung der Tests durch den Bund vorerst weitere zwei Monate zu gewährleisten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat bereits mehrfach zu Protokoll gegeben, dass die kostenlosen Tests beibehalten werden sollen, da sie für die weitere Bekämpfung der Pandemie von erheblicher Bedeutung seien: „Wir können das Infektionsgeschehen ohne Tests nicht ableiten und Hotspots definieren.“
Testmöglichkeiten in Bruckmühl:
Sebastian Apotheke, Gewerbepark BWB 22 in Bruckmühl-Heufeldmühle
Anmeldung unter www.apothekebruckmuehl.de
BRK Testzentrum seit 23.06.22 geschlossen! www.coronatest-rosenheim.de
Hier finden Sie eine Übersicht aller Testmöglichkeiten im Landkreis Rosenheim.
Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test im kommunalen Testzentrum auf der Loretowiese in Rosenheim haben nur bestimmte Personen unter besonderen Voraussetzungen.
Corona - Informationen zu Impfungen
Umzug von der Loretowiese: Neue Standorte für Impf- und Testzentrum
Die Tage des Impfzentrums und der Corona-Teststraße auf der Loretowiese, das Stadt und Landkreis gemeinsam betreiben, sind gezählt. Wie angekündigt, müssen beide Einrichtungen dem bevorstehenden Aufbau des Rosenheimer Herbstfests weichen. Nach intensiver Suche und positiven Verhandlungen, wurden für beide Einrichtungen neue Standorte gefunden.
Ab Montag, 27. Juni 2022 findet der Betrieb des gemeinsamen Impfzentrums von Stadt und Landkreis Rosenheim im Malteserhaus, Rathausstraße 25, 83022 Rosenheim statt. Die Öffnungszeiten sind: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr. Mittwoch und Sonntag ist das Impfzentrum geschlossen. Terminvereinbarungen sind wie gewohnt unter https://impfzentren.bayern möglich. Selbstverständlich wird auch spontan und unbürokratisch geimpft, dann muss aber ggf. Wartezeit einkalkuliert werden. Bei den Maltesern steht nur eine geringe Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung. Die nächstgelegenen Parkplätze finden sich am Eisstadion.
Neuer Standort für das Corona-Testzentrum ist der Volksfestplatz in Pang. Die Details des Umzugs und zur Inbetriebnahme stehen derzeit zwar noch nicht abschließend fest, der Aufbau des Herbstfests ist aber nicht gefährdet.
Kurzfristige Impftermine im Impfzentrum Rosenheim erhalten Sie unter www.impfzentren.bayern. Impfung auch ohne Terminvereinbarung möglich! Besteht für Sie ausnahmsweise keine Möglichkeit zur Internetnutzung, ist auch eine telefonische Anmeldung unter 08031/581696666 möglich. Die Mitarbeiter sind von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Montag und Donnerstag von 13 bis 16 Uhr erreichbar.
Allgemeine Informationen zum gemeinsamen Impfzentrum von Stadt und Landkreis Rosenheim
Auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege werden Fragen zur Coronavirus-Schutzimpfung beantwortet.
Ebenso erhalten Sie umfangreiche Informationen zur Impfung auf den Internetseiten des Robert Koch Instituts.
Informationen zur Corona Schutzimpfung für Erwachsene (alle Impfstoffe) in leichter Sprache
Informationen zur Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren
Informationen zur Corona-Schutzimpfung für Kinder von 5 - 11 Jahren
Die Vereinbarung eines Impftermines ist unter impfzentren.bayern möglich.
Handlungsempfehlungen für Kontaktpersonen, das Verhalten nach einem positiven Testergebnis und Quarantäneregeln
Hier finden Sie eine Handlungsempfehlung für das Verhalten nach einem positiven Testergebnis, nach einem Kontakt mit einer infizierten Person und den aktuellen Quarantäneregeln
Information des Landkreises Rosenheim für Infizierte, Kontaktpersonen und Quarantäneregeln
7-Tages-Inzidenz und weitere Zahlen
Auf der Seite des Landratsamtes Rosenheim erhalten Sie die aktuellen Fallzahlen zur 7-Tages-Inzidenz für Stadt und Landkreis Rosenheim.
Viele Zahlen rund um das Infektionsgeschehen stellt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Verfügung.
Den aktuellen Stand der Krankenhaus-Ampel finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Die aktuelle Belegungssituation intensivmedizinischer Bereiche der Krankenhaus-Standorte in der Region finden Sie im DIVI-Intensivregister. Dort ist auch die aktuelle Altersstruktur der COVID-19_Patient*innen nachzulesen.
Corona-Hotline
Für Fragen rund um die Corona-Pandemie sowie zu Impfungen haben Stadt und Landkreis Rosenheim nun eine einheitliche Corona-Hotline geschaltet. Diese ist unter der Telefonnummer 08031/581696666 zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 und
Montag + Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr
Allgemeine Informationen zum Coronavirus
Auf der Seite des Bayerischen Ministeriums für Gesundheit und Pflege finden Sie alle Informationen rund um das Coronavirus.
Zur Schnellsuche der häufig gestellten Fragen gelangen Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege oder auf den Internetseiten des Bayerischen Staatministeriums des Innern.
Auf der Seite Zusammen gegen Corona finden Sie aktuelle und verlässliche Informationen zur COVID-19-Lage
Verordnungen und Allgemeinverfügungen zum Download
16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Zusammenfassung aller wichtigen Coronavorschriften in Bayern (Bayernweite Rechtsverordnungen, Allgemeinverfügungen, Bekanntmachungen, Richtlinien, Handlungsempfehlungen und Hygienekonzepte)
Risikogebiete
Seit Donnerstag, 03. März 2022 gelten keine Staaten/Regionen mehr als Hochrisikogebiete.