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Corona

Alle bayerischen Corona-Regelungen seit 1. März aufgehoben

Seit Mittwoch, den 1. März 2023, gibt es in Bayern keine Einschränkungen mehr für Bürgerinnen und Bürger durch Corona-Verordnungen und -Allgemeinverfügungen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Sämtliche auf Landesebene infektionsschutzrechtlich angeordneten Maskenpflichten sowie bundesweit alle Testnachweispflichten enden mit Ablauf des 28. Februar 2023.

Nach Bundesrecht gelten jedoch in einigen Bereichen weiterhin Maskenpflichten. So gilt beispielsweise für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Tageskliniken und weiteren Einrichtungen noch die FFP2-Maskenpflicht. Nach dem Infektionsschutzgesetz gelten diese Regelungen bis zum Ablauf des 7. April 2023. Hier finden Sie eine Übersicht zu diesen Regelungen (Download pdf).

Aktuelle Informationen zu Corona erhalten Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, dem Landkreis Rosenheim und auf www.infektionsschutz.de.

 

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