Corona - Die neuen Beschlüsse im Überblick
Der Lockdown in Deutschland ist bis zum 28. März verlängert worden - grundsätzlich. Gleichzeitig tritt ein Stufenplan für Lockerungen in Kraft, zudem wird die Impf- und Testtaktik forciert. Die Beschlüsse von Bund und Ländern im Überblick.
Der Lockdown in Deutschland zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird um drei Wochen bis zum 28. März verlängert - im Grundsatz. Denn Bund und Länder vereinbarten am Mittwochabend in einer knapp neunstündigen Videokonferenz zugleich einen Stufenplan Richtung Öffnung.
Möglich gemacht werden sie laut dem Beschluss durch zwei Faktoren: "Die zunehmende Menge an Impfstoff und die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests in sehr großen Mengen." Als maßgeblich für die Frage, ob und wann Lockerungen möglich sein sollen, bezeichnet der Bund-Länder-Kompromiss die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens, gemessen anhand der Inzidenzwerte 50 und 100.
Kontakte und Notbremse
Ab 8. März dürfen sich höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten privat treffen, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Neu ist: "Paare gelten als ein Haushalt." In Regionen mit weniger als 35 Neuinfektionen pro Woche pro 100.000 Einwohnern kann dies auf drei Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen erweitert werden.
Steigt die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, werden die Kontakte wieder auf einen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Diese "Notbremse" soll auch für andere Öffnungsschritte gelten.
Kostenlose Schnelltests
Grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger sollen künftig Anspruch auf regelmäßige Schnelltests haben. Dem Beschluss zufolge sollen Personal und Kinder in Kitas und Schulen mindestens einmal pro Woche getestet werden, wenn sie vor Ort sind. Das gleiche gilt für Arbeitnehmer, die nicht im Homeoffice sind, wobei hier die Unternehmen die Kosten tragen sollen. Darüber hinaus soll jeder Bürger sich einmal pro Woche in dafür eingerichteten oder zugelassenen Stellen testen lassen können. Die Teststrategie soll bis Anfang April schrittweise umgesetzt werden. Die Kosten für den einen Test pro Woche trägt ab kommender Woche der Bund.
Impfungen
Spätestens im April sollen auch Haus- und Fachärzte Corona-Impfungen vornehmen. Dies soll die Zahl der Impfungen erhöhen vor dem Hintergrund, dass dann mehr Dosen zur Verfügung stehen als in den Impfzentren verabreicht werden können. Die Impfzentren sollen aber weiter bestehen bleiben und dem Beschluss zufolge auch die Priorisierung bei den Impfungen weiter einhalten. Auch die Praxen sollen sich daran orientieren, den Ärzten ist aber mehr Flexibilität erlaubt.
Quelle: BR24
Stufenplan für Öffnungen

Corona - Informationen zu Impfungen
Impfungen
Allgemeine Informationen zum gemeinsamen Impfzentrum von Stadt und Landkreis Rosenheim
Auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege werden Fragen zur Coronavirus-Schutzimpfung beantwortet
Die Vereinbarung eines Impftermines ist unter impfzentren.bayern möglich.
Besteht für Sie ausnahmsweise keine Möglichkeit zur Internetnutzung, ist auch eine telefonische Anmeldung bei Ihrem zuständigen Impfzentrum unter 08031/3658899 möglich.
Die Mitarbeiter sind von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, sowie samstags von 8 bis 12 Uhr erreichbar.
Corona - Informationen allgemein
Corona Teststation in Rosenheim
Seit dem 1. September 2020 steht ein kommunales Testzentrum an der Rosenheimer Loretowiese zur Verfügung, dass in Zusammenarbeit von Stadt und Landkreis Rosenheim betrieben wird. Es wird gebeten, über den Online-Terminkalender einen Testtermin zu vereinbaren (Mo- Fr 9 bis 17 Uhr).
Beim Betreten des Testzentrums ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (in der Warteschlange und in ihrem Pkw!) und in der Warteschlange mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen einzuhalten. Damit die Registrierung vor Ort zügig erfolgen kann, wird gebeten, ein Smartphone mit einem QR-Code-Scanner mitzubringen.
Folgende Testanlässe sind möglich:
- Testungen von Reiserückkehrern
- Reihentestungen von Personal in Pflege- und Behindertenheimen sowie Krankenhäusern
- Reihentestungen von Personal in Schulen und Kindertagesstätten
- alle Bewohnerinnen und Bewohner von Stadt und Landkreis Rosenheim ohne einen bestimmten Anlass
Das Gesundheitsamt bittet um Beachtung, dass in folgenden Fällen keine Testung erfolgen kann:
- Personen, die an COVID-19 erkrankt sind
- Personen mit Erkältungssymptomen
- Kinder unter 6 Jahren
In diesen Fällen muss ein Termin mit der Haus- oder Kinderarztpraxis vereinbart werden oder mit dem Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117 Kontakt aufgenommen werden.
7-Tages-Inzidenz
Auf der Seite des Landratsamtes Rosenheim erhalten Sie die aktuellen Fallzahlen zur 7-Tages-Inzidenz für Stadt und Landkreis Rosenheim
Corona-Hotline
Für Fragen rund um die Corona-Pandemie haben Stadt und Landkreis Rosenheim weiterhin eine Corona-Hotline geschaltet. Diese ist unter der neuen Telefonnummer 08031/581696666 zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Allgemeine Informationen zum Coronavirus
Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird nochmals verschärft. Die wichtigsten Regelungen ab dem 11.01.2021 sind im der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu lesen.
Aufgrund des Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie wurde am 09.12.20 in Bayern der Katastrophenfall gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) ausgerufen.
Auf der Seite des Bayerischen Ministeriums für Gesundheit und Pflege finden Sie alle Informationen rund um das Coronavirus.
Zur Schnellsuche der häufig gestellten Fragen gelangen Sie hier
Verordnungen und Allgemeinverfügungen zum Download
Bekanntmachungen und Allgemeinverfügungen des Landkreises Rosenheim
12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende (EQV)
Zusammenfassung aller wichtigen Coronaregeln in Bayern