- +49 8062 59-9010
- standesamt@bruckmuehl.de
Montag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 16:30
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.
Beschreibung
Kosten
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 26.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Aufgabenbereich 21 - Standesamt, Friedhofsverwaltung
Markt Bruckmühl