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Straußwirtschaft; Anzeige

Wenn Sie eine Straußwirtschaft betreiben wollen, müssen Sie dies mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Markt Bruckmühl
Markt Bruckmühl

  • +49 8062 59-9010
  • rathaus@bruckmuehl.de
  • Montag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 16:30
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

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