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Montag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 16:30
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges
Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler obliegt den kommunalen Aufgabenträgern der Schülerbeförderung.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Freigabevermerk
Stand: 09.06.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Aufgabenbereich 30 - Finanzverwaltung, Schulangelegenheiten
Markt Bruckmühl
Brigitte Steuer
Sachbearbeiterin
Kämmerei