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Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Markt Bruckmühl
Markt Bruckmühl

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  • rathaus@bruckmuehl.de
  • Montag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 16:30
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

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