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Ortsrecht; Erlass von Satzungen und Verordnungen

Die Gemeinden können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Aufgabenbereich 21 - Standesamt, Friedhofsverwaltung
Markt Bruckmühl

  • +49 8062 59-9010
  • standesamt@bruckmuehl.de
  • Montag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 16:30
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

Aufgabenbereich 26 - Ordnungswesen, Wahlen, Veranstaltungen
Markt Bruckmühl

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