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Montag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 16:30
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Kommunale Wappen und Fahnen; Beantragung der Verwendung
Wenn Sie das Wappen oder die Fahne einer Gemeinde, eines Landkreises oder Bezirkes verwenden möchten, müssen Sie vorher die Genehmigung bei der betreffenden Kommune beantragen.
Beschreibung
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Kosten
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 20.01.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Aufgabenbereich 10 - Hauptverwaltung, Personalwesen, Kunst und Kultur, Senioren
Markt Bruckmühl