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Montag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 16:30
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Haushaltsplan und Haushaltssatzung; Kommunen
Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 06.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Aufgabenbereich 30 - Finanzverwaltung, Schulangelegenheiten
Markt Bruckmühl