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Grundsteuer; Erhalt des Grundsteuerbescheids und Zahlung an die Gemeinde

Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die Gemeinde setzt die Grundsteuer anhand ihres Hebesatzes fest und versendet die Grundsteuerbescheide.

Beschreibung
Verfahrensablauf
Fristen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Aufgabenbereich 32 - Steuern und Gebühren
Markt Bruckmühl

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