Sprungziele

Geräte- und Maschinenlärmschutz; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Wenn der Betrieb lauter Maschinen und Geräte außerhalb der dafür zulässigen Zeiten aus wichtigen Gründen zwingend erforderlich ist, kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Kosten
Markt Bruckmühl
Markt Bruckmühl

  • +49 8062 59-9010
  • rathaus@bruckmuehl.de
  • Montag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 16:30
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

Alle Leistungen