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Geburt; Anzeige
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.
Beschreibung
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 06.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Aufgabenbereich 21 - Standesamt, Friedhofsverwaltung
Markt Bruckmühl