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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Beschreibung
Aufgabenbereich 50 - Wirtschaftsförderung
Markt Bruckmühl

  • +49 8062 59-9010
  • Montag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 16:30
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

Aufgabenbereich 52 - Energie- und Klimaschutz, Mobilität, Liegenschaften, Gebäudemanagement
Markt Bruckmühl

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