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Mangfalltal Energie GmbH

Attraktive Stromverträge der Mangfalltal Energie GmbH sind ab sofort abschließbar

Die operative Geschäftsaufnahme steht in den Startlöchern… Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bereits heute schon die attraktiven Stromprodukte (Sondervertrag Naturstrom) der Mangfalltal Energie GmbH sichern. Den zugehörigen Stromliefervertrag finden Sie untenstehend. Bitte geben Sie den ausgefüllten Vertrag im Einwohnermeldeamt (Gewerbepark BWB13) ab.

Nähere Informationen zu den Stromprodukten können unter folgenden Telefonnummern erfragt werden:
- Privatkunden (bis zu 25.000 kWh/Jahr): Tel.Nr. 0800/00018511
- Geschäfts- und Firmenkunden sowie Gewerbetreibende (ab 25.000 kWh/Jahr): Sebastian Töpfer, Tel.Nr. 0171/911007 oder E-Mail: Sebastian.Toepfer@esb.de

Bericht zur Gründung der Mangfalltal Energie GmbH
Um ihren Bürgerinnen und Bürgern eine sichere, nachhaltige und bezahlbare Energie zu gewährleisten, haben sich die Stadt Bad Aibling, die Gemeinde Bad Feilnbach, der Markt Bruckmühl, die Gemeinde Feldkirchen-Westerham, die Gemeinde Großkarolinenfeld und die Gemeinde Tuntenhausen mit der Energie Südbayern zusammengeschlossen und in der historischen gemeinsamen Gemeinderatssitzung im Januar 2023 die Gründung der Mangfalltal Energie GmbH beschlossen. Am 19.07.2023 wurde der nächste Meilenstein erreicht und der notarielle Gesellschaftsvertrag unterschrieben. Als Geschäftsführer wurden Stefan Barber (Werkleiter der Stadtwerke Bad Aibling) und Patrick Beyer (Fachbereichsleiter ESB) bestimmt. Den Vorsitz im Aufsichtsrat übernimmt der 1. Bürgermeister von Bad Feilnbach, Anton Wallner. Die operative Geschäftsaufnahme der Mangfalltal Energie GmbH erfolgt voraussichtlich Anfang 2024

EnergieMonitor Bruckmühl

Der EnergieMonitor für den Markt Bruckmühl ist da. Mit diesem können Sie sich den aktuellen Stand des Stromverbrauches und der Einspeisung in Bruckmühl online einsehen.

Die Einspeisung wird entsprechend der Erzeugungsarten aufgeschlüsselt. Ebenso ist der Verbrauch nach Privathaushalten, öffentlichen Gebäuden und Gewerbe/Industrie aufgesplittet. Im 15-Minuten-Takt werden die Daten aktualisiert.

24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr haben Sie durch den EnergieMonitor den Überblick wieviel des Bruckmühler Stromverbrauches durch regenerative Energien gedeckt werden kann.

Hier gelangen Sie zum EnergieMonitor.

 

Aktuelle Informationen zum Thema Energie der Verbraucherzentrale Bayern

Neues GEG tritt in Kraft

Zum 1. Januar 2024 ist die Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Gebäude in Neubaugebieten müssen künftig Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien produzieren. Als erneuerbare Energiequelle zählen dabei:

  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen und Biomasseheizungen
  • Fernwärme, wenn der Wärmenetzbetreiber garantiert, dass die Wärme aus erneuerbaren Energien stammt oder darauf umgestellt wird
  • Hybridheizungen – dies sind Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen, die mit einer Gas-, Öl-, oder Biomasseheizung kombiniert sind
  • Wasserstoffheizungen – dies sind Gasheizungen, die zu 65 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden können. Aktuell sind jedoch keine Wasserstoffheizungen erhältlich.

Je nachdem ob es sich um Häuser in Außenbereichen, in kleineren Kommunen oder in Großstädten handelt, gelten unterschiedliche Fristen und Ausnahmen. Unterschiedliche Zeiträume gelten auch für den Austausch bestehender Öl- oder Gasheizungen. Ab 2029 müssen sie jedoch einen stetig steigenden Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugen. „Es ist nicht abzusehen, ob Wasserstoff oder Biomasse bis dahin zum Heizen von Wohngebäuden flächendeckend zur Verfügung stehen wird“, sagt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. „Wir raten daher aktuell dringend von einem solchen Tausch ab.“ Eine verbraucherfreundliche Zusammenfassung zum GEG finden Sie hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/geg-was-aendert-sich-mit-dem-gebaeudeenergiegesetz-13886

Steigende Strompreise: Was Verbraucher jetzt tun können

Aktuell erhöhen viele Stromanbieter ihre Preise. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern erklärt, wann Kundinnen und Kunden ihren Anbieter wechseln können und worauf sie achten sollten.

Im März 2024 erhöhen zahlreiche Stromanbieter in Bayern ihre Preise. Grund dafür ist, dass sich die Netzentgelte von derzeit 3,12 Cent je Kilowattstunde auf 6,43 Cent mehr als verdoppeln. Bei einzelnen Anbietern sinken die Strompreise jedoch aufgrund niedrigerer Beschaffungskosten. „Wir raten von Preiserhöhungen betroffenen Verbrauchern die aktuellen Tarife zu vergleichen und gegebenenfalls ihren Anbieter zu wechseln. Stromkunden können dazu ihr Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen nutzen“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Durch den Wechsel ließen sich teilweise mehrere Hundert Euro sparen.

Grundlagen für einen Preisvergleich sind dabei der bestehende Tarif und die Vertragskonditionen. Informationen hierzu finden Stromkunden in den Vertragsunterlagen und auf der letzten Rechnung. Eine erste Orientierung, ob sich ein Wechsel lohnen könnte, liefern dann Vergleichsportale. Doch nicht alle Versorger sind dort zu finden. „Es kann auch hilfreich sein, Freunde und Bekannte nach ihren Erfahrungen zu fragen“, rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Bei der Auswahl eines neuen Anbieters sollten Verbraucher auf eine möglichst kurze Vertragslaufzeit mit einer Preisgarantie und einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat achten. Vorsicht ist bei extrem niedrigen Preisen und Festpreisangeboten geboten. „Stromkunden sollten zudem in keinem Fall Vorauszahlungen leisten“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. „Im Falle einer Insolvenz des Anbieters könnten sie dieses Geld verlieren.“ Weitere Informationen zum Anbieterwechsel finden sich unter: www.verbraucherzentrale-bayern.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/so-finden-sie-den-passenden-strom-oder-gastarif-6436

Zuschüsse fürs Eigenheim: So finden Sie das richtige Förderprogramm

Wer bei der Haussanierung auf Energiesparen setzt, kann Zuschüsse bekommen. Für Sie sind erneuerbare Energien wie Photovoltaik, Solarthermie und Umweltwärme mit einer Wärmepumpe ein Thema? Informieren Sie sich auch dazu über Fördermittel unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/foerderprogramme/zuschuesse-fuers-eigenheim-so-finden-sie-das-richtige-foerderprogramm-43745

 

Online-Vorträge der Verbraucherzentrale zum Thema Energie

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet kostenlose Online-Vorträge rund ums Energiesparen und energetische Sanieren an. Die Teilnahme ist unkompliziert und sicher möglich. Die Vorträge lassen sich live verfolgen, Fragen an die Experten der Verbraucherzentrale sind über einen Chat möglich.

Unter folgendem Link kommen Sie direkt zu den Vorträgen https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/energie/veranstaltungen

 

 

 

 

 

Energietipps für Ihr Zuhause

Auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie werden zu diesem Thema viele Infos angeboten – auch anhand von kurzen Videoclips mit Experten von der Verbraucherzentrale Bayern und den Bayerischen Energieagenturen.
Link zur Seite https://www.stmwi.bayern.de/energie/energiewende/energietipps/

Energie- und Wirtschaftsberatung im Landratsamt Rosenheim

ENERGIEBERATUNG

Unabhängige Beratung durch GIH-Bayern e.V. für Bauherren, Wohnungs- und Gebäudebesitzer

Beratungsthemen:

  • Heizsysteme (Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, Pellets, Solarthermie, etc.)
  • Austausch und Erneuerung von Fenstern und Türen
  • Art und Umfang der Dämmmaßnahmen
  • Energieeinsparmöglichkeiten und Energieeffizienzerhöhung
  • Kombination PV-Anlage/Stromspeicher/Wärmeerzeugung/E-Auto
  • E-Mobilität - Ladeinfrastruktur in Ein- und Mehrfamilienhaus für Mieter/Eigentümer (Ladestation, Stromversorgung, Lastmanagement, etc.)
  • Elektromobilität im eigenen Unternehmen oder in der Kommune
  • Fachliche Informationen zu Balkonsolaranlagen für Mieter/Eigentümer
  • Fachliche Informationen zu Smart Home Anwendungen
  • Fördermöglichkeiten für Vorhaben

Die einstündige Erstberatung ist kostenlos und erfolgt in einem telefonischen Einzelgespräch durch einen anerkannten und unabhängigen Energieberater. Erforderlich ist lediglich eine Anmeldung bei der Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rosenheim per E-Mail unter energieberatung@lra-rosenheim.de mit Angabe Ihrer Telefonnummer zur Detailabklärung.

Termine 2024:
14. März / 11. April / 16. Mai / 13. Juni / 11. Juli / 8. August / 12. September / 10. Oktober / 14. November / 12. Dezember

WIRTSCHAFTSBERATUNG

Unabhängige Beratung durch die Aktiven Wirtschaftssenioren für Firmengründer, Unternehmer und Organisationen Beratungsfokus

Beratungsthemen:

  • Beratung zur Existenzgründung und zu Gefahren und Risiken einer Neugründung
  • Gemeinsame Entwicklung eines schlüssigen Businessplans
  • Beratung zum Thema Gründungszuschuss
  • Beratung bei Geschäftsübergaben
  • Unternehmensnachfolgeplanung und Beratung bei generationsbedingt unterschiedlichen Unternehmensphilosophien
  • Projektmanagement und Übernahme von Controlling und Timing einzelner Projekte
  • Bereitstellung von Informationen zur Sanierung
  • Insolvenzberatung sowie Analyse und Konzepterstellung für die Krisenbewältigung und Krisenvermeidung I
  • Informieren der Jungunternehmer hinsichtlich betriebswirtschaftlicher Notwendigkeiten bei der Firmengründung
  • Unternehmensbewertung

Die halbstündige Erstberatung ist kostenfrei und erfolgt in einem Einzelgespräch. Erforderlich ist lediglich eine Anmeldung bei der Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rosenheim per E-Mail unter: wirtschaftsfoerderung@lra-rosenheim.de  mit Angabe Ihrer Telefonnummer zur Detailabklärung.

Termine 2024:
11. April / 2. Mai / 6. Juni / 4. Juli / 1. August / 5. September / 10. Oktober / 7. November / 5. Dezember

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.