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Wasserschutzgebiet Götting

    Vollzug der Wassergesetze - Vorläufiger Schutz des Einzugsgebiets für die öffentlichen Wasserversorgungen der Städte Kolbermoor, Bad Aibling und Rosenheim in der Willinger Au auf dem Gebiet der Städte Kolbermoor, Bad Aibling und des Marktes Bruckmühl
    Wasserschutzgebietsverordnung für die Trinkwasserversorgung Bad Aibling, Kolbermoor und Rosenheim
    Lageplan des Wasserschutzgebietes für die Trinkwasserversortung Bad Aibling, Kolbermoor und Rosenheim - nicht amtlich
    Wasserschutzgebietsverordnung für die Trinkwasserversorgung Bruckmühl, Götting und Steigfeld

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