Bundestagswahl 2025
Die 21. Wahl des Deutschen Bundestages findet am Sonntag, 23. Februar statt. Jeder Wählerin/jeder Wähler hat zwei Stimmen. Die Erststimme für die Direktwahl und die Zweistimme für die Landesliste einer Partei.
Die Wahl findet alle vier Jahre statt.
Informationen für Wählerinnen und Wähler in Bruckmühl
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 378 Abs. 2 Grundgesetz (GG), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nach § 13 Bundeswahlgesetz nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen.
Die Wahlberechtigten erhalten rechtzeitig eine Wahlbenachrichtigung. Diese wird ca. 2-3 Wochen vor der Wahl an die Meldeadresse zugesandt. Bitte beachten Sie, dass Wahlscheine erst nach der Stimmzettellieferung durch das Landratsamt Rosenheim ausgegeben werden können. Die Stimmzettel werden voraussichtlich am 10. Februar bei der Gemeindeverwaltung Bruckmühl eintreffen und können ab dem 11. Februar zusammen mit den Briefwahlunterlagen ausgegeben werden.
Wie bei den vergangenen Wahlen besteht auch dieses Mal die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich oder mit Vollmacht im Einwohnermeldeamt abzuholen. Alternativ können die Unterlagen auch online über das Bürgerserviceportal angefordert werden, wobei aufgrund der Postlaufzeiten diese Anforderung nur bis zum 17.02.2025 um 12 Uhr, möglich ist.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie Ihre Stimme auch am Wahlsonntag abgeben können. Gehen Sie dazu in das Wahllokal, das Ihnen zugeteilt wurde.
Weitere Informationen für Deutsche, die im Ausland leben, finden Sie auf der Internetseite https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html. Hier können auch alle notwendigen Antragsformulare heruntergeladen werden.
Sie haben noch Fragen? Gerne steht Ihnen das Wahlamt Bruckmühl für Rückfragen unter der Telefonnummer 08062 59-260 oder unter wahlen@bruckmuehl.de zur Verfügung